Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für EMV Dipl.-Ing. Gerhard Pohlmann

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IHK-Sachverständigenverzeichnis

Im IHK-Sachverständigenverzeichnis sind alle durch die deutschen Industrie- und Handelskammern öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen enthalten und zu finden.

IHK-Sachverständigenverzeichnis

§ 38 Gewerbeordnung (Öffentliche Bestellung von Sachverständigen)

In §38 der Gewerbeordnung ist die Öffentliche Bestellung von Sachverständigen rechtlich geregelt.

§ 38 Gewerbeordnung

EMV-Gesetz (EMVG)

Das "Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln" oder kurz "EMV-Gesetz" ist in Deutschland die gesetzliche Grundlage für die Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten, Anlagen oder Systemen, die elektrische oder elektronische Bauteile enthalten und die keinen anderen Spezialregelungen hinsichtlich ihrer EMV unterfallen. Mit dem EMV-Gesetz hat der deutsche Gesetzgeber die EU-Richtlinie 2004/108/EG in nationales Recht umgesetzt.

EU-Richtlinie 2004/108/EG (allgemeine EMV-Richtlinie), gültig bis 20.04.2016

Die noch bis zum 20.04.2016 gültige europäische EMV-Richtlinie 2004/108/EG ist die verbindliche Grundlage für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur Schaffung nationaler gesetzlicher Regelungen zur elektromagnetischen Verträglichkeit von Geräten, Anlagen oder Systemen, die elektrische oder elektronische Bauteile enthalten und die keinen anderen Spezialregelungen hinsichtlich ihrer EMV unterfallen. Die EU-Richtlinie 2004/108/EU wird abgelöst durch die EU-Richtlinie 2014/30/EU vom 26.02.2014

EU-EMV-Richtlinie 2004/108/EG  (deutsch)

EU-Richtlinie 2014/30/EU (neue allgemeine EMV-Richtlinie), vom 26.02.2014

Die neue europäische EMV-Richtlinie 2014/30/EU ist die überarbeitete verbindliche Grundlage für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur Schaffung nationaler gesetzlicher Regelungen zur elektromagnetischen Verträglichkeit von Geräten, Anlagen oder Systemen, die elektrische oder elektronische Bauteile enthalten und die keinen anderen Spezialregelungen hinsichtlich ihrer EMV unterfallen.

EU-EMV-Richtlinie 2014/30/EU (deutsch)

EMV-Leitfaden der Europäischen Kommission zur EMV-Richtlinie

Die Europäische Kommission hat in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten einen Leitfaden zur Anwendung und Auslegung der EMV-Richtlinie 2004/108/EG erarbeitet und veröffentlicht. Der Leitfaden wurde von der Bundesnetzagentur (BNetzA) ins Deutsche übersetzt und soll allen, die von der EMV-Richtlinie mittelbar oder unmittelbar betroffen sind, als Handbuch dienen. Er hilft, die Richtlinie auszulegen, ohne sie jedoch zu ersetzen. Einige der wichtigsten Aspekte hinsichtlich der Anwendung der Richtlinie werden erläutert und präzisiert (Textquelle: Bundesnetzagentur)

EMV-Leitfaden (deutsche Übersetzung)

§ 55a Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (EMV von Kraftfahrzeugen)

Die elektromagnetische Verträglichkeit von Kraftfahrzeugen ist in Deutschland durch § 55a StVZO gesetzlich geregelt. Dieser Paragraph verweist auf den Anhang zur StVZO, in dem wiederum ein Verweis auf die zugrunde liegenden EU-Richtlinien enthalten ist. Über weitere Zwischenschritte gelangt man so zur EU-Richtlinie 2004/104/EU, in der die elektromagnetische Verträglichkeit von Kraftfahrzeugen und deren Komponenten geregelt ist.

§ 55a StVZO
Anhang zur StVZO

EU-Richtlinie 2004/104/EG (EMV von Kraftfahrzeugen)

Die europäische EMV-Richtlinie 2004/104/EG ist die verbindliche Grundlage für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union für die Schaffung nationaler gesetzlicher Regelungen zur elektromagnetischen Verträglichkeit von Kraftfahrzeugen und deren Komponenten. 

KFZ-EMV-Richtlinie (deutsch)

Liste der europäischen harmonisierten Normen

Eine Auflistung der aktuell in der Europäischen Union harmonisierten EMV-Normen ist im Amtsblatt der EU zu finden. Diese Normen besitzen in allen EU-Mitgliedstaaten Gültigkeit.

EU-Normenliste (englisch)

ICNIRP - Grenzwerte / 2010 (Personenschutz)

Die international besetzte Expertenkommission ICNIRP (International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection) hat Richtlinien für die Begrenzung der Exposition durch zeitlich veränderliche elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder bis 300 GHz erarbeitet. Diese Richtlinien dienen als Grundlage für EU-Richtlinien und daraus abgeleitete nationale Gesetze in den EU-Mitgliedstaaten hinsichtlich der Begrenzung nicht-ionisierender elektromagnetischer Strahlung.

ICNIRP-Grenzwerte (englisch, deutsche Übersetzung nicht mehr verfügbar)

26. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutz-Gesetz (26. BImSchV)

In Deutschland sind in der "Sechsundzwanzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes" - kurz "26. BImSchV" -  die zulässigen Grenzwerte der elektrischen und magnetischen Feldstärken bei 50 Hz (allgemeine Energieversorgung ab 1000 V) und bei 16 2/3 Hz (Bahnstromversorgung) sowie für Sendefunkanlagen mit einer Frequenz zwischen 10 MHz und 300 GHz festgelegt.

26. BImSchV

EMC Test NRW GmbH

Die EMC Test NRW GmbH betreibt seit 1995 das EMV-Kompetenz-Zentrum NRW mit Sitz in Dortmund und verfügt über ein leistungsfähiges akkreditiertes EMV-Prüflabor.

EMC Test NRW



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